1.000 € auf die Hand und weitere Verbesserungen – die BAföG-Reform 2024. Foto: kerkez, istock

BAföG-Reform 2024

Alle Jahre wieder

Nach aktuellen Zahlen von diesem August sind 35% aller Studierenden armutsgefährdet. Unter denen mit eigenem Haushalt sogar 77 %. Um für finanzielle Entlastung zu sorgen, hat die Ampel am 25. Juni eine Hebung der BAföG-Leistungen beschlossen, die ab diesem Wintersemester gilt. Wir fassen die Änderungen zusammen.

Für wen gilt es?

Erstmal vorab: Weißt du eigentlich, was die Abkürzung BAföG bedeutet? Die Antwort lautet: Bundesausbildungsförderungsgesetz. Ergo gilt es nicht nur für Studierende, sondern auch für Schüler:innen und Praktikant:innen. Hier findest du einen Check, mit dem du herausfinden kannst, ob du Anspruch hast oder nicht.

Taui auf die Hand

Die wohlklingendste Neuerung: Beim Beginn des Studiums gibt es nun die Chance, einmalig 1.000 Euro als Starthilfe zu bekommen, ohne diese zurückzahlen zu müssen. Davon profitieren allerdings nicht alle, sondern nur, wer unter 25 Jahre alt ist und aus einem einkommensschwachen Haushalt kommt. Der Rest geht aber auch nicht leer aus.

Cash für alle

So werden die Grundbedarfssätze um 5 % und auch die Wohnkostenpauschale angehoben. Im Fall von Studierenden lauten die genauen Zahlen für Erstere nun 475 € statt 452 € und für Letztere 380 € statt 360 €. Da hier je nach Situation andere Beträge anfallen, empfehlen wir für eine genaue Kalkulation diesen Rechner.

Indirekte Erhöhungen

Je nachdem wie viel die Eltern oder die Person aus einer gemeinsamen Beziehung verdienen, wird deren Nettoeinkommen zu einem bestimmten Anteil mit dem BAföG verrechnet. Davon ausgenommen sind sogenannte Freibeträge, die nun um 5,25% erhöht werden, was für einige indirekt wie die Erhöhung des BAföGs selbst wirkt. Darüber hinaus wurde auch der Freibetrag für das eigene Einkommen von 522,50€ auf 556€ angehoben, womit von nun an alle Verdienste im Rahmen der Grenzen eines Minijobs nicht mehr vom BAföG abgezogen werden.

Neue Förderhöchstdauer

Durch die Einführung eines „Flexibilitätssemesters” ist es Studierenden von nun an möglich, ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus weiter BAföG zu erhalten – und das ohne eine Begründung angeben zu müssen. So ist es zum Beispiel möglich, sich in einem Überhangssemester ohne weitere Sorgen ganz auf das Schreiben der Abschlussarbeit konzentrieren zu können.

Mehr Flexibilität

Das BAföG konzentriert sich darauf, jungen Menschen einen Abschluss zu ermöglichen. Deswegen ist ein Fachwechsel während des Studiums ohne negative Auswirkungen auf den BAföG-Anspruch auch nur begrenzt möglich. Bisher galt da der Anfang des dritten Semesters bzw. unter der Nennung „wichtiger Gründe” der Beginn des vierten Semesters als Limit. Um den Wünschen der Studierenden gerecht zu werden, wurde diese Grenze für beide Fälle mit der aktuellen Reform nun um jeweils ein Semester angehoben.

Weniger Bürokratie

Das komplizierte Beantragungs- und Bewilligungsverfahren wird zukünftig durch konkrete Maßnahmen vereinfacht, wie das Einführen angemessener Pauschalisierungen und den Verzicht auf Anrechnungsregelungen. Weiterhin soll es ähnliche Simplifizierungen auch in anderen Bereichen des BAföGs geben, um die Verwaltung zu entlasten und damit allgemein Vorgänge zu beschleunigen.

Zu viel GEZahlt?

Schon gewusst? Wer BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder andere Sozialleistungen bezieht und außerhalb des Elternhauses lebt, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen – und kann sich sogar die letzten drei Jahre zurückholen.