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Arbeiten während des Studiums: Minijobs jetzt mit 538 Euro Verdienst
Wenn du als Studierender neben dem Studium arbeiten willst, kommen für dich unterschiedliche Arbeitsmodelle infrage. Du kannst dich für einen Minijob auf 520-Euro-Basis anstellen lassen, eine Werkstudentenstelle annehmen oder als Teilzeitmitarbeiter anfangen. Wir erklären, welches Modell sich für wen eignet.
Studis arbeiten sozialversicherungsfrei
Ein Minijob neben dem Studium lohnt sich seit der Erhöhung der Verdienstgrenze auf 538 Euro umso mehr – und auch für Arbeitgeber:innen sind Geringbeschäftigte attraktiv. Denn: Solange das Studium die Hauptsache bleibt – der Job also maximal 20 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt – ist die Tätigkeit sozialversicherungsfrei. Du und der Arbeitgeber zahlen dann keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die Höhe des monatlichen Einkommens spielt dabei keine Rolle.
Minijobber können die Familienversicherung nutzen
Unabhängig vom Job müssen alle Studierenden in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sein. Minijobber brauchen sich darum nicht selbst kümmern. Sie können die Familienversicherung über ihre Eltern nutzen, solange sie nicht älter als 25 Jahre sind.
Weitere Beratung zu Beschäftigungsverhältnissen als Studierender bekommst du hier:
Beschäftigungsverhältnisse im Überblick
Option 1: Minijob
- Zum Beispiel: Putzen, Lehren, Kellnern, Freizeitbranche
- Verdienst: maximal 538 Euro/Monat bzw. 6.456 Euro/Jahr
- Bei mehreren Minijobs wird der Verdienst zusammenaddiert
- Arbeitszeit: Studium muss im Vordergrund stehen, i.d.R. max. 20h/Woche
- Einkommenssteuern: Beitragsfrei
- Arbeitslosen-/Kranken/-Pflegeversicherung: beitragsfrei
- Familienversicherung kann kostenfrei genutzt werden
- Rentenversicherung: beitragsfrei mit Antrag beim Arbeitgeber
Option 2: Werkstudium
- Zum Beispiel: Programmieren, Bauen, Assistieren
- Verdienst: mehr als 538 Euro möglich
- Arbeitszeit: Studium muss im Vordergrund stehen, i.d.R. max. 20h/Woche
- Einkommenssteuern: Beitragspflichtig
- Arbeitslosen-/Kranken/-Pflegeversicherung: beitragsfrei
- Familienversicherung kostenfrei bis zu einem Einkommen von 538 Euro/Monat
- Rentenversicherung: Beitrag entsprechend Verdienst
Option 3: Midijob
- Zum Beispiel: Haushaltshilfe, Kochen, Liefern, Kassieren
- Verdienst: 538,01 bis 2.000 Euro
- Einkommenssteuern: Beitragspflichtig
- Arbeitslosen-/Kranken/-Pflegeversicherung: beitragsfrei, solange Studium im Vordergrund steht, also i.d.R. max. 20h/Woche
- Familienversicherung: nicht mehr kostenfrei nutzbar
- Rentenversicherung: Beitrag entsprechend Verdienst