
Die Inflation trifft auch die Studentenwohnheime in Cottbus, Senftenberg, Görlitz und Zittau – die Folgen für Studis sind glücklicherweise verhältnismäßig mild.
Studentenwohnheime: Die Kosten steigen – doch es gibt Hilfe
Die Inflation betrifft mit seinen steigenden Energiekosten vor allem an solche Studis, die auf eigenen Füßen stehen. WG-Lebende und junge Menschen mit eigener Wohnung müssen sich auf höhere Abschläge für Strom und Nebenkosten einstellen – wenn nicht schon geschehen. Auf Nachfrage fanden wir heraus, dass eine Gruppe vergleichsweise glimpflich davonkommt – und zwar die Bewohner:innen von Wohnheimen der Studentenwerke.
Neue Miete weiterhin unter Bafög-Satz
„Natürlich gehen die Ereignisse in der Welt auch am Studentenwerk Frankfurt (Oder) nicht spurlos vorbei“, berichtete uns Andreas Gaber aus der Öffentlichkeitsarbeit des Trägers, welcher Wohnheime in Cottbus, Senftenberg, Frankfurt und Eberswalde betreibt. Das Werk sehe sich gezwungen, den in den Pauschalmieten enthaltenen Betriebskostenanteil anpassen. Die erhobenen Pauschalmieten werden ab dem 1. November je nach Wohnanlage monatlich um 43 Cent bis 2,40 Euro pro Quadratmeter steigen. „Die daraus resultierenden durchschnittlichen Monatsmieten von 246 bis 303 Euro liegen dann auch weiterhin deutlich unter dem im Bafög vorgesehenen Mietkostenanteil von 360 Euro“, so Gaber – hier schmerzt die Erhöhung für Studis zwar, dürfte aber nicht zu existenziellen Problemen führen.
Pauschaler Aufpreis für Oberlausitzer:innen
Das Studentenwerk Dresden betreibt sieben Wohnheime mit insgesamt 512 Plätzen in Zittau und darüber hinaus ein Heim für 231 Studis in Görlitz. „Der drastische Anstieg der Energiekosten belastet das Studentenwerk Dresden als Betreiber der Wohnheime schwer“, verdeutlichte uns gegenüber Sandy Hoffmann, die als Geschäftsbereichsleiterin Kommunikation und Kultur des Werks tätig ist. Deshalb sei auch das Studentenwerk Dresden gezwungen, den Mietbestandteil für die Betriebskosten zu erhöhen. In Görlitz und Zittau steigen die Gesamtmieten zum 1. Dezember bei allen pauschal um 26,99 Euro.
Tipp: 500 Euro steuerfreier Zuschuss
Bekanntlich zahlt der Bund im Rahmen seiner Entlastungspakete bestimmten Bevölkerungsgruppen sogenannte Energiepauschalen. Im kürzlich verabschiedeten Entlastungspaket 3 wurden die Studierenden erstmals als bedürftige Gruppe wahrgenommen und mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 200 Euro berücksichtigt. Diese gibt’s steuerfrei in 2023, ein genauer Termin steht noch nicht fest. Gleich mit zwei Pauschalen berücksichtigt wird, wer neben dem Studium arbeitet – denn: schon im September gab’s 300 Euro brutto on Top für alle Arbeitnehmer:innen. Personen, die einen Minijob ausführen, müssen auch von dieser Pauschale nichts an den Fiskus abgeben. Für minijobbende Studis summieren sich die Entlastungen also auf immerhin 500 Euro netto. Eine weitere Entlastung bieten die Städte selbst mit ihren Zuschüssen für Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Stadt haben. Mehr dazu erfährst du hier.